In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 folgendes für Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund Weisung:
Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall (siehe § 1.1) auf die vereinbarte Versicherungssumme (siehe § 9.2 a)) einschließlich Vorsorgebetrag (siehe § 9.2 b)) begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten (siehe § 8) darüber hinaus bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme (siehe § 9.2 a)) ersetzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall (siehe § 1.1) auf die vereinbarte Versicherungssumme (siehe § 9.2 a)) einschließlich Vorsorgebetrag (siehe § 9.2 b)) begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten (siehe § 8) darüber hinaus bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme (siehe § 9.2 a)) ersetzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018