In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 folgendes für Aufschiebung der Zahlung:
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
§ 15 Sachverständigenverfahren
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
§ 15 Sachverständigenverfahren
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018