In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 Folgendes für Sicherheitsvorschrift:
Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit die Wohnung (siehe § 6.3) zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018