In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 folgendes für Feststellung:
Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:
a) ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles;
b) die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten;
c) die Restwerte, der vom Schaden betroffenen Sachen;
d) die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten;
e) den Wert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen, wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:
a) ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles;
b) die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten;
c) die Restwerte, der vom Schaden betroffenen Sachen;
d) die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten;
e) den Wert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen, wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018