In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 folgendes für Anzeigepflicht:
Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen ermittelt, hat der Versicherungsnehmer oder der Versicherer dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem Vertragspartner in Textform anzuzeigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen ermittelt, hat der Versicherungsnehmer oder der Versicherer dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem Vertragspartner in Textform anzuzeigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018