In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 folgendes für Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug:
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht zu dem nach § 20.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht zu dem nach § 20.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018