In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - basic folgendes für Überspannungsschäden durch Blitz:
- In Ergänzung zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
- Defekte Geräte bzw. Geräteteile sind bis zur Entscheidung des Versicherers über den Ersatz des Schadens aufzubewahren (siehe auch § 26.2 a) gg) VHB). Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so kann der Versicherer nach Maßgabe der Regelungen des § 26.3 VHB ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall, abzüglich einer Selbstbeteiligung von 150 EUR, auf 10.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
- In Ergänzung zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
- Defekte Geräte bzw. Geräteteile sind bis zur Entscheidung des Versicherers über den Ersatz des Schadens aufzubewahren (siehe auch § 26.2 a) gg) VHB). Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so kann der Versicherer nach Maßgabe der Regelungen des § 26.3 VHB ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall, abzüglich einer Selbstbeteiligung von 150 EUR, auf 10.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018