In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - comfort folgendes für Diebstahl aus Schiffskabinen oder Schlafwagenabteilen:
- In Erweiterung von § 3 VHB wird auch Entschädigung geleistet für versicherte Sachen (§ 6 VHB), die durch Aufbrechen verschlossener Schiffskabinen auf Kreuzfahrtschiffen oder verschlossener Schlafwagenabteile entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel und anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen von Türen oder Behältnissen bestimmter Werkzeuge gleich.
- Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in § 26.1 b) und 26.3 VHB beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.
- Für Bargeld, Wertpapiere, Schecks, Kreditkarten, Schmuck und Sachen aus Edelmetall, Fahrausweise, Sparbücher, Pelze und optische Geräte ist die Entschädigung auf 300 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
- In Erweiterung von § 3 VHB wird auch Entschädigung geleistet für versicherte Sachen (§ 6 VHB), die durch Aufbrechen verschlossener Schiffskabinen auf Kreuzfahrtschiffen oder verschlossener Schlafwagenabteile entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel und anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen von Türen oder Behältnissen bestimmter Werkzeuge gleich.
- Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in § 26.1 b) und 26.3 VHB beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.
- Für Bargeld, Wertpapiere, Schecks, Kreditkarten, Schmuck und Sachen aus Edelmetall, Fahrausweise, Sparbücher, Pelze und optische Geräte ist die Entschädigung auf 300 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018