In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - basic folgendes für Wasseraustritt aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen:
In Erweiterung von § 4.2 VHB gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Weitere Gefahren/Schäden
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
In Erweiterung von § 4.2 VHB gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Weitere Gefahren/Schäden
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018