In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - comfort folgendes für Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes:
In Erweiterung von § 4.2 VHB gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Weitere Gefahren/Schäden
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
In Erweiterung von § 4.2 VHB gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Weitere Gefahren/Schäden
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018