In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - comfort folgendes für Sachverständigenkosten:
Soweit der entschädigungspflichtige Schaden in seiner Höhe 10.000 EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer gemäß § 15.6 VHB zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Soweit der entschädigungspflichtige Schaden in seiner Höhe 10.000 EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer gemäß § 15.6 VHB zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018