In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - basic folgendes für Die nachstehend genannten Klauseln gelten nur bei Vereinbarung von Weitere Elementargefahren:
- Wartezeit für Weitere Elementargefahren
Abweichend von § 20.1 VHB beginnt der Versicherungsschutz für die Naturgefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch mit dem Ablauf von einem Monat ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).
- Selbstbehalt für Weitere Elementargefahren
Der Selbstbehalt je Schadenfall für Weitere Elementargefahren beträgt 10 % des Schadens, mindestens 250 EUR, maximal 2.500 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
- Wartezeit für Weitere Elementargefahren
Abweichend von § 20.1 VHB beginnt der Versicherungsschutz für die Naturgefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch mit dem Ablauf von einem Monat ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).
- Selbstbehalt für Weitere Elementargefahren
Der Selbstbehalt je Schadenfall für Weitere Elementargefahren beträgt 10 % des Schadens, mindestens 250 EUR, maximal 2.500 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018