In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - comfort folgendes für Trick- und Taschendiebstahl:
- In Erweiterung von VHB §§ 3.2, und 3.4 gilt für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen
a) Trickdiebstahl,
b) Taschendiebstahl, mitversichert.
- Trickdiebstahl liegt vor, wenn der Diebstahl dadurch ermöglicht wird, dass sich der Täter Zutritt zur Wohnung durch Vortäuschung falscher Tatsachen, insbesondere
- Vortäuschung einer Notlage oder einer sonstigen Hilfe erfordernden Situation oder
- Vortäuschung einer Befugnis zum Betreten oder
- Vortäuschung einer persönlichen Beziehung verschafft hat.
- Taschendiebstahl liegt vor, wenn der Diebstahl außerhalb der Wohnung (weltweit) dadurch ermöglicht wird, dass der Täter durch plötzlichen, sofort wahrnehmbaren schnellen Zugriff die Hand-, oder Schultertasche oder den Rucksack einschließlich deren Inhalts aus persönlichem Gewahrsam weggenommen hat.
- Nicht versichert sind: Foto- und Filmapparate, tragbare Videosysteme, elektrische und elektronische Geräte und Schmucksachen.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf höchstens 1.500 EUR begrenzt.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzuzeigen.
Zur Gefahr „Leistungswasser“
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
- In Erweiterung von VHB §§ 3.2, und 3.4 gilt für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen
a) Trickdiebstahl,
b) Taschendiebstahl, mitversichert.
- Trickdiebstahl liegt vor, wenn der Diebstahl dadurch ermöglicht wird, dass sich der Täter Zutritt zur Wohnung durch Vortäuschung falscher Tatsachen, insbesondere
- Vortäuschung einer Notlage oder einer sonstigen Hilfe erfordernden Situation oder
- Vortäuschung einer Befugnis zum Betreten oder
- Vortäuschung einer persönlichen Beziehung verschafft hat.
- Taschendiebstahl liegt vor, wenn der Diebstahl außerhalb der Wohnung (weltweit) dadurch ermöglicht wird, dass der Täter durch plötzlichen, sofort wahrnehmbaren schnellen Zugriff die Hand-, oder Schultertasche oder den Rucksack einschließlich deren Inhalts aus persönlichem Gewahrsam weggenommen hat.
- Nicht versichert sind: Foto- und Filmapparate, tragbare Videosysteme, elektrische und elektronische Geräte und Schmucksachen.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf höchstens 1.500 EUR begrenzt.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzuzeigen.
Zur Gefahr „Leistungswasser“
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018