In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - comfort folgendes für Garagen (innerhalb der Bundesrepublik Deutschland):
- Abweichend von § 6.3 d) der VHB besteht Versicherungsschutz auch in Garagen, die sich nicht in der Nähe des Versicherungsortes, aber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden, soweit sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
- Abweichend von § 6 VHB sind nicht versichert:
Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte), Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken), Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
- Abweichend von § 6.3 d) der VHB besteht Versicherungsschutz auch in Garagen, die sich nicht in der Nähe des Versicherungsortes, aber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden, soweit sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
- Abweichend von § 6 VHB sind nicht versichert:
Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte), Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken), Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018