In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - comfort folgendes für Sachen in einer vermieteten Einliegerwohnung:
- Bewohnt der Versicherungsnehmer ein Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung, so gilt für versicherte Sachen, die sich im Eigentum des Versicherungsnehmers befinden, in Erweiterung von § 6.3 VHB auch die Einliegerwohnung als Versicherungsort.
- Eine Entschädigung über diesen Vertrag wird nur geleistet, sofern die Entschädigungsleistung nicht über einen bestehenden Hausratversicherungsvertrag des Mieters/Untermieters verlangt werden kann. § 6.4 e) VHB bleibt hiervon unberührt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt.
- Wertsachen gemäß § 13.1 a) VHB sowie Hotelkosten gemäß § 8.3 VHB sind nicht versichert.
Versicherte Kosten
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
- Bewohnt der Versicherungsnehmer ein Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung, so gilt für versicherte Sachen, die sich im Eigentum des Versicherungsnehmers befinden, in Erweiterung von § 6.3 VHB auch die Einliegerwohnung als Versicherungsort.
- Eine Entschädigung über diesen Vertrag wird nur geleistet, sofern die Entschädigungsleistung nicht über einen bestehenden Hausratversicherungsvertrag des Mieters/Untermieters verlangt werden kann. § 6.4 e) VHB bleibt hiervon unberührt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt.
- Wertsachen gemäß § 13.1 a) VHB sowie Hotelkosten gemäß § 8.3 VHB sind nicht versichert.
Versicherte Kosten
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018