In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - comfort folgendes für Umzugskosten nach einem Versicherungsfall:
In Erweiterung von § 8 VHB ersetzt der Versicherer auch die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einem bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
In Erweiterung von § 8 VHB ersetzt der Versicherer auch die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einem bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018