In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - comfort folgendes für Kunden-, Scheck- oder Kreditkartenmissbrauch:
In Erweiterung von § 8.1 VHB ersetzt der Versicherer auch Kosten die durch den Missbrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten des Versicherungsnehmers oder einer mit in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen entstehen, wenn diese infolge eines Versicherungsfalles nach § 3 VHB (Einbruchdiebstahl/Raub) abhanden bekommen sind.
Der Versicherungsnehmer hat die abhanden gekommenen Scheck-, Kredit- und Kundenkarten unverzüglich sperren zu lassen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt. Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern anderweitig kein Ersatz erlangt werden kann (z. B. Kreditinstitut, Kartenunternehmen).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
In Erweiterung von § 8.1 VHB ersetzt der Versicherer auch Kosten die durch den Missbrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten des Versicherungsnehmers oder einer mit in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen entstehen, wenn diese infolge eines Versicherungsfalles nach § 3 VHB (Einbruchdiebstahl/Raub) abhanden bekommen sind.
Der Versicherungsnehmer hat die abhanden gekommenen Scheck-, Kredit- und Kundenkarten unverzüglich sperren zu lassen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt. Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern anderweitig kein Ersatz erlangt werden kann (z. B. Kreditinstitut, Kartenunternehmen).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018