In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T18 - comfort folgendes für Beruflich bedingter Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung):
- Versicherungsschutz besteht für Hausrat nach VHB 2018 § 6.2, welcher sich an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (sogenannte Pendlerwohnung), der durch den Versicherungsnehmer oder einer in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt wird, und sich innerhalb Deutschlands befindet.
- Für Wertsachen gemäß VHB 2018 § 13.1 besteht Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigungshöhe von max. 2.000,- EUR.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 % der vereinbarten Versicherungssumme, max. 20.000,- EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
- Versicherungsschutz besteht für Hausrat nach VHB 2018 § 6.2, welcher sich an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (sogenannte Pendlerwohnung), der durch den Versicherungsnehmer oder einer in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt wird, und sich innerhalb Deutschlands befindet.
- Für Wertsachen gemäß VHB 2018 § 13.1 besteht Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigungshöhe von max. 2.000,- EUR.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 % der vereinbarten Versicherungssumme, max. 20.000,- EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018