In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T24 - optimum folgendes für Leistungsvoraussetzungen und Leistungsdauer:
a) Stand der Versicherungsnehmer bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis (keine geringfügige Beschäftigung) und
b) bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und
c) ist der Beitrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt, so wird der Versicherungsvertrag für maximal 12 Monate beitragsfrei gestellt. Dies gilt ab der Beitragsfälligkeit, die der Meldung an den Versicherer über die bestehende Arbeitslosigkeit folgt. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
a) Stand der Versicherungsnehmer bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis (keine geringfügige Beschäftigung) und
b) bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und
c) ist der Beitrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt, so wird der Versicherungsvertrag für maximal 12 Monate beitragsfrei gestellt. Dies gilt ab der Beitragsfälligkeit, die der Meldung an den Versicherer über die bestehende Arbeitslosigkeit folgt. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024