In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Vergiftung durch Giftköder:
Verbesserte Forderungsausfalldeckung bei Vorsatztaten (z. B. Giftköder).
Ergänzend zu Abschnitt A 3-3 DEG-THV Hund 2026 besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers aufgrund eines Personen- oder Sachschadens nicht durchgesetzt werden kann, weil der Schädiger nicht bekannt ist.
Sachschäden beziehen sich ausschließlich auf Schäden am versicherten Hund z.B. bei nachweislicher Aufnahme eines Giftköders oder ausgebrachter Köder mit verletzendem Inhalt (Metallgegenstände o. ä.).
Der Versicherer ist bei unbekanntem Schädiger gegenüber dem Versicherungsnehmer nur dann leistungspflichtig, wenn
a) aufgrund dessen eine Strafanzeige vom Versicherungsnehmer gestellt wurde;
b) das polizeiliche Ermittlungsverfahren eingestellt wurde und der schriftliche Einstellungsbescheid vorliegt;
c) der Versicherer Einblick in die polizeiliche Ermittlungsakte erhalten hat.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist auf maximal - je Tarifvariante -je Versicherungsfall begrenzt.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 3.000 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für psychische Folgeschäden und sonstige, nicht den versicherten Hund betreffende Sachschäden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Verbesserte Forderungsausfalldeckung bei Vorsatztaten (z. B. Giftköder).
Ergänzend zu Abschnitt A 3-3 DEG-THV Hund 2026 besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers aufgrund eines Personen- oder Sachschadens nicht durchgesetzt werden kann, weil der Schädiger nicht bekannt ist.
Sachschäden beziehen sich ausschließlich auf Schäden am versicherten Hund z.B. bei nachweislicher Aufnahme eines Giftköders oder ausgebrachter Köder mit verletzendem Inhalt (Metallgegenstände o. ä.).
Der Versicherer ist bei unbekanntem Schädiger gegenüber dem Versicherungsnehmer nur dann leistungspflichtig, wenn
a) aufgrund dessen eine Strafanzeige vom Versicherungsnehmer gestellt wurde;
b) das polizeiliche Ermittlungsverfahren eingestellt wurde und der schriftliche Einstellungsbescheid vorliegt;
c) der Versicherer Einblick in die polizeiliche Ermittlungsakte erhalten hat.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist auf maximal - je Tarifvariante -je Versicherungsfall begrenzt.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 3.000 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für psychische Folgeschäden und sonstige, nicht den versicherten Hund betreffende Sachschäden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025