In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T24 - optimum folgendes für Begrenzungen des Versicherungsschutzes:
Die Vorversicherungsgarantie umfasst nicht:
- Leistungen aus einer Allgefahrendeckung oder aus der Mitversicherung von unbenannten Gefahren;
- Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegene Risiken und im Ausland vorkommende Schadenereignisse;
- Assistanceleistungen;
Ist der Versicherer aufgrund der zugrunde liegenden Bedingungen von der Leistungspflicht im Schadenfall befreit (z. B. Beitragsverzug, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Herbeiführung des Versicherungsfalles, arglistiger Täuschung) so erfolgt auch aus dieser Klausel keine Leistung.
Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen festgelegten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die Vorversicherungsgarantie unberührt.
Einzelvertragliche und/oder tariflich vereinbarte Selbstbehalte sowie Klauseln, die im aktuellen Versicherungsvertrag bei Vertragsschluss vereinbart wurden oder Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss erfolgen (z. B. Sanierungsmaßnahmen) gehen der Vorversicherungsgarantie vor und können diese nachträglich einschränken bzw. ausschließen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Die Vorversicherungsgarantie umfasst nicht:
- Leistungen aus einer Allgefahrendeckung oder aus der Mitversicherung von unbenannten Gefahren;
- Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegene Risiken und im Ausland vorkommende Schadenereignisse;
- Assistanceleistungen;
Ist der Versicherer aufgrund der zugrunde liegenden Bedingungen von der Leistungspflicht im Schadenfall befreit (z. B. Beitragsverzug, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Herbeiführung des Versicherungsfalles, arglistiger Täuschung) so erfolgt auch aus dieser Klausel keine Leistung.
Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen festgelegten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die Vorversicherungsgarantie unberührt.
Einzelvertragliche und/oder tariflich vereinbarte Selbstbehalte sowie Klauseln, die im aktuellen Versicherungsvertrag bei Vertragsschluss vereinbart wurden oder Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss erfolgen (z. B. Sanierungsmaßnahmen) gehen der Vorversicherungsgarantie vor und können diese nachträglich einschränken bzw. ausschließen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024