In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T24 - optimum folgendes für Was ist darüber hinaus versichert?:
(1) Eingeschlossen sind – abweichend von § 7.4 (3) und § 7.5 (1) AHB – Haftpflichtansprüche der Tierhalter/Mithalter und Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer.
(2) Eingeschlossen sind – abweichend von § 7.4 und § 7.5 (1) AHB – übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden.
(3) Mitversichert sind Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener, mitversicherter Tiere. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf max. 5.000 EUR und auf das Zweifache eines Versicherungsjahres für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
(1) Eingeschlossen sind – abweichend von § 7.4 (3) und § 7.5 (1) AHB – Haftpflichtansprüche der Tierhalter/Mithalter und Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer.
(2) Eingeschlossen sind – abweichend von § 7.4 und § 7.5 (1) AHB – übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden.
(3) Mitversichert sind Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener, mitversicherter Tiere. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf max. 5.000 EUR und auf das Zweifache eines Versicherungsjahres für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024