In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T24 - classic folgendes für weitere Mitversicherung:
Eingeschlossen sind – abweichend von § 7.5 (1) AHB – Haftpflichtansprüche der Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer.
Eingeschlossen sind – abweichend von § 7.4 und § 7.5 (1) AHB – übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024