In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T24 - optimum folgendes für Keine Leistungseinschränkung bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung:
- Versichert ist
– im Umfang der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachstehenden Besonderen Bedingungen (BBR) – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (VN) als Tierhalter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde zu privaten Zwecken.
Sofern besonders vereinbart – und nicht bereits über BBR 2. mitversichert – gilt diese Versicherung auch für benannte Mithalter/-eigentümer.
- Mitversicherte Personen als Halter/Mithalter oder Tierhüter
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht
▪ des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners des Versicherungsnehmers,
▪ des Lebensgefährten des Versicherungsnehmers, sofern diese Person in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebt und bei ihm behördlich gemeldet ist
▪ der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers,
▪ aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen,
▪ des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- Versichert ist
– im Umfang der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachstehenden Besonderen Bedingungen (BBR) – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (VN) als Tierhalter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde zu privaten Zwecken.
Sofern besonders vereinbart – und nicht bereits über BBR 2. mitversichert – gilt diese Versicherung auch für benannte Mithalter/-eigentümer.
- Mitversicherte Personen als Halter/Mithalter oder Tierhüter
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht
▪ des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners des Versicherungsnehmers,
▪ des Lebensgefährten des Versicherungsnehmers, sofern diese Person in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebt und bei ihm behördlich gemeldet ist
▪ der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers,
▪ aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen,
▪ des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024