In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T24 - premium folgendes für Fortsetzung der Tierhalter-Haftpflichtversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers:
Für den mitversicherten Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner* und/oder deren unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft* lebenden Kinder besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Folge-Beitragsfälligkeitstermin fort.
Wird die nächste Folge-Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner* eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
*) Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten lebt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Für den mitversicherten Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner* und/oder deren unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft* lebenden Kinder besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Folge-Beitragsfälligkeitstermin fort.
Wird die nächste Folge-Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner* eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
*) Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten lebt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024