In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Regelungen zu mitversicherten Personen und zwischen den Versicherten:
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Mitversichert als Halter/Mithalter oder Tierhüter sind
a) der Ehegatte und Lebenspartner nach Lebenspartnerschaftsgesetz des Versicherungsnehmers;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
b) der Lebensgefährte des Versicherungsnehmers, sofern diese Person in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebt und bei ihm behördlich gemeldet ist;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
c) Familienangehörige der in Abschnitt A 1-2.1 a) und b) DEG-THV Hund 2026 genannten Personen, soweit sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
d) sonstige Personen, die mit dem Versicherungsnehmer nicht nur kurzfristig in häuslicher Gemeinschaft leben;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
e) der Tierhüter in dieser Eigenschaft, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Versichert sind (abweichend von Abschnitt A 1-7.3 DEG-THV Hund 2026 und Abschnitt A 1-7.4 DEG-THV Hund 2026) auch Ansprüche der Tierhalter/Mithalter gegen den Versicherungsnehmer.
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Versichert sind (abweichend von Abschnitt A 1-7.3 DEG-THV Hund 2026 und Abschnitt A 1-7.4 DEG-THV Hund 2026) auch Ansprüche der Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer.
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Versichert sind darüber hinaus auch etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden.
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Mitversichert sind Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener, mitversicherter Tiere.
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 3.000 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR
Die Entschädigung in den Tarifvarianten premium und optimum ist je Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze.
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Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden.
Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Abschnitt A 1-9 DEG-THV Hund 2026), wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
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Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.
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Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben.
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
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Mitversichert als Halter/Mithalter oder Tierhüter sind
a) der Ehegatte und Lebenspartner nach Lebenspartnerschaftsgesetz des Versicherungsnehmers;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
b) der Lebensgefährte des Versicherungsnehmers, sofern diese Person in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebt und bei ihm behördlich gemeldet ist;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
c) Familienangehörige der in Abschnitt A 1-2.1 a) und b) DEG-THV Hund 2026 genannten Personen, soweit sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
d) sonstige Personen, die mit dem Versicherungsnehmer nicht nur kurzfristig in häuslicher Gemeinschaft leben;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
e) der Tierhüter in dieser Eigenschaft, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Versichert sind (abweichend von Abschnitt A 1-7.3 DEG-THV Hund 2026 und Abschnitt A 1-7.4 DEG-THV Hund 2026) auch Ansprüche der Tierhalter/Mithalter gegen den Versicherungsnehmer.
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Versichert sind (abweichend von Abschnitt A 1-7.3 DEG-THV Hund 2026 und Abschnitt A 1-7.4 DEG-THV Hund 2026) auch Ansprüche der Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer.
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Versichert sind darüber hinaus auch etwaige übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden.
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Mitversichert sind Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener, mitversicherter Tiere.
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 3.000 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR
Die Entschädigung in den Tarifvarianten premium und optimum ist je Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze.
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Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden.
Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Abschnitt A 1-9 DEG-THV Hund 2026), wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
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Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen.
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Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben.
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025