In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Versicherungsschutz für private Risiken:
Abschnitt A 1-6 DEG THV Hund 2026 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse.
Soweit Abschnitt A 1-6 DEG-THV Hund 2026 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in Abschnitt A 1-6 DEG-THV Hund 2026 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B. Abschnitt A 1-4 DEG-THV Hund 2026 - Leistungen der Versicherung oder Abschnitt A 1-7 DEG-THV Hund 2026 - Allgemeine Ausschlüsse).
- Allgemeines Umweltrisiko
-
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausgebreitet haben.
- Versicherungssumme
Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahreshöchstentschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme bei
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 3.000.000 EUR
premium bis zu 3.000.000 EUR
optimum bis zu 5.000.000 EUR
-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Gewässerschäden.
Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz siehe Abschnitt A 2 DEG-THV Hund 2026 (besondere Umweltrisiken).
- Abwässer/Rückstau- und Allmählichkeitsschäden
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden
a) durch Abwässer;
Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer - auch aus dem Rückstau des Straßenkanals.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
b) aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube für häusliche Abwässer;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
c) die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Schäden an gemieteten Sachen
(Mietsachschäden auch Glasschäden im selbstbewohnten Mietobjekt)
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
-
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden an Grundstücken, Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden einschließlich dazugehöriger Balkone, Terrassen und Loggien (auch Stallungen, Boxen, Zwinger) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
b) Schäden an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
-
Für Schäden an fremden gemieteten oder geliehenen Sachen gilt:
-
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Abhandenkommen gemieteter oder geliehener Sachen (auch an Hundewagen oder Hundetransportanhänger).
Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der vertraglichen Versicherungssumme je Versicherungsfall - je gewählter Tarifvariante - begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 5.000 EUR
optimum bis zu 10.000 EUR
Die Entschädigung in den Tarifvarianten premium und optimum ist je Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze.
-
Schäden an fremden beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Pensionen, Ferienwohnungen und Ferienhäusern sind gemäß Abschnitt A 1-6.3.1 DEG-THV Hund 2026 je Versicherungsfall – je gewählter Tarifvariante – begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Schäden an fremden beweglichen Sachen in Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen sind gemäß Abschnitt A 1-6.3.1 DEG-THV Hund 2026 je Versicherungsfall – je gewählter Tarifvariante – begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
-
Vom Versicherungsschutz bei Abschnitt A 1-6.3.2.1 und Abschnitt A 1-6.3.2.2 DEG-THV Hund 2026 ausgeschlossen sind:
a) alle sich daraus ergebenden Vermögensfolgeschäden;
b) Schäden an Sachen, die den versicherten Personen für mehr als, die je nach Tarifvariante in Abschnitt A 1-6.3.2.1 DEG-THV Hund 2026 vereinbarte Nutzungsdauer, überlassen wurden (gilt nicht für elektrische medizinische Geräte);
c) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Person dienen;
d) Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung;
e) Ansprüche wegen Abhandenkommens von Geld, Urkunden und Wertpapieren.
- Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
-
Versichert ist abweichend zu Abschnitt A 1-7.14 DEG-THV Hund 2026 die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern:
a) nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit;
b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. selbstfahrende Mäher, Schneeräumgeräte, Kehrmaschinen) mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren.
-
Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:
Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden.
Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von unberechtigten Fahrern gebraucht werden.
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von einem Fahrer benutzt werden, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt Abschnitt B 3-3.3 Allgemeiner Teil.
- Schäden im Ausland
-
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle, soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird, ausschließlich, wenn diese
a) auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
b) auf eine versicherte Handlung in Europa bzw. auf ein in Europa bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind.
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
oder
c) bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außerhalb Europas eingetreten sind.
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic unbegrenzt
premium unbegrenzt
optimum unbegrenzt
Besteht bei der degenia Versicherungsdienst AG gleichzeitig eine Privat-Haftpflichtversicherung und ist dort ein längerer Zeitraum für den vorübergehenden Auslandsaufenthalt vereinbart, gilt dieser auch für diese Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung.
Weiterhin gilt Folgendes:
-
Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall innerhalb Europas durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von - je nach Tarifvariante - zur Verfügung.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 50.000 EUR
optimum bis zu 200.000 EUR
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen.
Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
-
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro.
Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
-
Bei Schadenereignissen in den USA bzw. US-Territorien werden die Aufwendungen des Versicherungsnehmers für Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der von einem Dritten geltend gemachten Ansprüche, insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet.
- Vermögensschäden
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
-
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden
a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
g) aus Rationalisierung und Automatisierung;
h) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
l) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
- Sonstige Besondere Regelungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung (allgemein)
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen
a) Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
b) Flurschäden oder Schäden durch tierische Ausscheidungen.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Besondere Regelungen zur Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
a) aus der Haltung von Welpen der versicherten Hündin sofern sich das versicherte Muttertier noch im Besitz des Versicherungsnehmers befindet.
Ältere Welpen stellen eine Erweiterung im Sinne des Abschnitts A 1-8 DEG-THV Hund 2026 dar und sind zur Prämienregulierung gemäß A(GB)-3 anzumelden.
Das Alter, bis zu dem die Haltung von Welpen der versicherten Hündin versichert ist, beträgt je nach gewählter Tarifvariante:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 12 Monate
premium bis zu 18 Monate
optimum bis zu 18 Monate
b) aus der Ausübung von Hundesport (z.B. Agility, Dog Dance, Fly Ball, Hunde-Frisbee, Zughundesport);
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
c) aus der Verwendung der versicherten Hunde als Zugtiere bei privaten Fahrten mit eigenen oder fremden Hundefuhrwerken (z. B. Dog-Cars, Schlitten, Kutschen), einschließlich der gelegentlichen, entgeltlichen oder unentgeltlichen Beförderung von Gästen;
Wird ein Gespann durch fremde Tiere ergänzt, ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters des fremden Tieres mitversichert.
Erlangt der fremde Tierhalter Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
d) Besitz und Gebrauch von eigenen und fremden Hundefuhrwerken (z. B. Dog Cars, Schlitten, Kutschen) zu privaten Zwecken, einschließlich der gelegentlichen, entgeltlichen oder unentgeltlichen Beförderung von Gästen.
Wird ein Gespann durch fremde Tiere ergänzt, ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters des fremden Tieres mitversichert.
Erlangt der fremde Tierhalter Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden, deren Ursache in der Mangelhaftigkeit der fremden Fuhrwerke liegt;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
e) aus Besitz und Gebrauch von eigenen oder fremden Hundetransportanhängern zu privaten Zwecken, soweit sie nicht versicherungspflichtig sind;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
f) wenn das Tier privat zu Vereinszwecken oder für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird, auch wenn es von einem Dritten geführt wird;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
g) aus dem Einsatz als Assistenzhund (z. B. Blindenführhund, Signalhund, Behindertenbegleithund) für eigene private Zwecke;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
h) aus dem Einsatz als Such- oder Rettungshund oder zu therapeutischen Zwecken als Schulhund (in Schulen, Altersheimen oder Krankenhäusern), soweit es sich dabei ausschließlich um private unentgeltliche (auch ehrenamtliche) Tätigkeiten handelt;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
i) aus dem Führen des Hundes auch ohne Leine und Maulkorb;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
j) wegen Schäden von Figuranten (Scheinverbrecher);
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
k) aus Schäden beim Besuch einer Hundeschule;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
l) aus Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen Personenkraftwagen, jedoch gelten Leasingfahrzeuge hiervon vom Versicherungsschutz ausgenommen;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
m) beim Hüten fremder Hunde, sofern der Tierhüter oder eine andere mitversicherte Person Versicherungsschutz aus keinem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag erhält (Subsidiärdeckung);
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
n) aus der freiberuflichen und wirtschaftlichen Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung mit dem Hund betrieben wird.
Ausgeschlossen ist die Nutzung zur Jagd
Die versicherte Jahresumsatzsumme ist je gewählter Tarifvariante begrenzt auf:
Tarifvariante Jahresumsatzsumme
classic nicht mitversichert
premium bis zu 3.000 EUR
optimum bis zu 6.000 EUR
o) aus Schäden durch öffentlich-rechtliche und private Bergungen sowie der damit zusammenhängenden Bergungskosten:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum mitversichert
- Neuwertentschädigung
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 3.000 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR
In Abänderung von Abschnitt A 1-3.1 DEG-THV Hund 2026 wird im Schadenfall, wenn der Versicherungsnehmer es wünscht, bei der Ersatzleistung für irreparabel beschädigte Sachen (auch wirtschaftlicher Totalschaden), die zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf waren und deren Anschaffungspreis auf einen Zeitwertabzug verzichtet.
Die Differenz zwischen Neu- und Zeitwert, wenn der Versicherungsnehmer während der Wirksamkeit dieses Vertrages durch einen Dritten einen Schaden erleidet und der Haftpflichtversicherer des Schädigers diesen zum Zeitwert reguliert hat, ersetzen wir ebenfalls – je nach Tarifvariante –.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 3.000 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR
- Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum bis zu 12 Monate
Wird der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer unverschuldet arbeitslos oder gerät er in Kurzarbeit, kann der Vertrag vorübergehend - je nach gewählter Tarifvariante - prämienfrei gestellt werden.
Voraussetzungen für die Leistung:
a) Der Versicherungsnehmer
• war mindestens zwölf Monate vollbeschäftigt,
• geht keiner bezahlten Beschäftigung mehr nach oder befindet sich nachweislich in Kurzarbeit,
• ist bei der Agentur für Arbeit („Arbeitsamt“) als arbeitslos gemeldet bzw. hat einen Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt.
b) Die Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit dauert mindestens einen Monat an;
c) Die Prämie zu diesem Vertrag ist gezahlt.
Sollte der Versicherungsnehmer eine berufliche Tätigkeit aufnehmen bzw. zur Vollbeschäftigung zurückkehren, entfällt die Prämienfreistellung mit Beginn des Monats, in dem die jeweilige Änderung eingetreten ist.
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit
• außer durch Arbeitsunfähigkeit;
• unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z.B. durch Insolvenz).
Die Beendigung der Arbeitslosigkeit oder der Kurzarbeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
- Unterbringungskosten in einer Hundepension
-
Wird der Versicherungsnehmer oder der Tierhüter während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt (Versicherungsfall) und kann sich hierdurch, bedingt durch einen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus oder Rehabilitationseinrichtung, nicht um das versicherte Tier kümmern, übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten der Tierpension.
-
Wird für den Versicherungsnehmer oder den Tierhüter während der Wirksamkeit der Versicherung durch einen Unfall ein stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung notwendig und kann sich hierdurch nicht um das versicherte Tier kümmern, übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten der Tierpension.
Die jeweilige Entschädigungsleistung des Versicherers zu Abschnitt A 1-6.11.1 und Abschnitt A 1-6.11.2 DEG-THV Hund 2026 ist auf maximal - je Tarifvariante - begrenzt.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 2.500 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Abschnitt A 1-6 DEG THV Hund 2026 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse.
Soweit Abschnitt A 1-6 DEG-THV Hund 2026 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in Abschnitt A 1-6 DEG-THV Hund 2026 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B. Abschnitt A 1-4 DEG-THV Hund 2026 - Leistungen der Versicherung oder Abschnitt A 1-7 DEG-THV Hund 2026 - Allgemeine Ausschlüsse).
- Allgemeines Umweltrisiko
-
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausgebreitet haben.
- Versicherungssumme
Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahreshöchstentschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme bei
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 3.000.000 EUR
premium bis zu 3.000.000 EUR
optimum bis zu 5.000.000 EUR
-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Gewässerschäden.
Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz siehe Abschnitt A 2 DEG-THV Hund 2026 (besondere Umweltrisiken).
- Abwässer/Rückstau- und Allmählichkeitsschäden
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden
a) durch Abwässer;
Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer - auch aus dem Rückstau des Straßenkanals.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
b) aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube für häusliche Abwässer;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
c) die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Schäden an gemieteten Sachen
(Mietsachschäden auch Glasschäden im selbstbewohnten Mietobjekt)
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
-
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden an Grundstücken, Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden einschließlich dazugehöriger Balkone, Terrassen und Loggien (auch Stallungen, Boxen, Zwinger) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
b) Schäden an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
-
Für Schäden an fremden gemieteten oder geliehenen Sachen gilt:
-
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Abhandenkommen gemieteter oder geliehener Sachen (auch an Hundewagen oder Hundetransportanhänger).
Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der vertraglichen Versicherungssumme je Versicherungsfall - je gewählter Tarifvariante - begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 5.000 EUR
optimum bis zu 10.000 EUR
Die Entschädigung in den Tarifvarianten premium und optimum ist je Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze.
-
Schäden an fremden beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Pensionen, Ferienwohnungen und Ferienhäusern sind gemäß Abschnitt A 1-6.3.1 DEG-THV Hund 2026 je Versicherungsfall – je gewählter Tarifvariante – begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Schäden an fremden beweglichen Sachen in Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen sind gemäß Abschnitt A 1-6.3.1 DEG-THV Hund 2026 je Versicherungsfall – je gewählter Tarifvariante – begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
-
Vom Versicherungsschutz bei Abschnitt A 1-6.3.2.1 und Abschnitt A 1-6.3.2.2 DEG-THV Hund 2026 ausgeschlossen sind:
a) alle sich daraus ergebenden Vermögensfolgeschäden;
b) Schäden an Sachen, die den versicherten Personen für mehr als, die je nach Tarifvariante in Abschnitt A 1-6.3.2.1 DEG-THV Hund 2026 vereinbarte Nutzungsdauer, überlassen wurden (gilt nicht für elektrische medizinische Geräte);
c) Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Person dienen;
d) Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung;
e) Ansprüche wegen Abhandenkommens von Geld, Urkunden und Wertpapieren.
- Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
-
Versichert ist abweichend zu Abschnitt A 1-7.14 DEG-THV Hund 2026 die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern:
a) nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit;
b) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
c) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
d) selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. selbstfahrende Mäher, Schneeräumgeräte, Kehrmaschinen) mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
e) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren.
-
Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:
Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden.
Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von unberechtigten Fahrern gebraucht werden.
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge nicht von einem Fahrer benutzt werden, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt Abschnitt B 3-3.3 Allgemeiner Teil.
- Schäden im Ausland
-
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle, soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird, ausschließlich, wenn diese
a) auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
b) auf eine versicherte Handlung in Europa bzw. auf ein in Europa bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind.
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
oder
c) bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außerhalb Europas eingetreten sind.
Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Tarifvariante gewährt:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic unbegrenzt
premium unbegrenzt
optimum unbegrenzt
Besteht bei der degenia Versicherungsdienst AG gleichzeitig eine Privat-Haftpflichtversicherung und ist dort ein längerer Zeitraum für den vorübergehenden Auslandsaufenthalt vereinbart, gilt dieser auch für diese Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung.
Weiterhin gilt Folgendes:
-
Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall innerhalb Europas durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von - je nach Tarifvariante - zur Verfügung.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 50.000 EUR
optimum bis zu 200.000 EUR
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen.
Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
-
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro.
Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
-
Bei Schadenereignissen in den USA bzw. US-Territorien werden die Aufwendungen des Versicherungsnehmers für Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der von einem Dritten geltend gemachten Ansprüche, insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet.
- Vermögensschäden
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
-
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
-
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden
a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
g) aus Rationalisierung und Automatisierung;
h) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
l) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
- Sonstige Besondere Regelungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung (allgemein)
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen
a) Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
b) Flurschäden oder Schäden durch tierische Ausscheidungen.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Besondere Regelungen zur Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
a) aus der Haltung von Welpen der versicherten Hündin sofern sich das versicherte Muttertier noch im Besitz des Versicherungsnehmers befindet.
Ältere Welpen stellen eine Erweiterung im Sinne des Abschnitts A 1-8 DEG-THV Hund 2026 dar und sind zur Prämienregulierung gemäß A(GB)-3 anzumelden.
Das Alter, bis zu dem die Haltung von Welpen der versicherten Hündin versichert ist, beträgt je nach gewählter Tarifvariante:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 12 Monate
premium bis zu 18 Monate
optimum bis zu 18 Monate
b) aus der Ausübung von Hundesport (z.B. Agility, Dog Dance, Fly Ball, Hunde-Frisbee, Zughundesport);
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
c) aus der Verwendung der versicherten Hunde als Zugtiere bei privaten Fahrten mit eigenen oder fremden Hundefuhrwerken (z. B. Dog-Cars, Schlitten, Kutschen), einschließlich der gelegentlichen, entgeltlichen oder unentgeltlichen Beförderung von Gästen;
Wird ein Gespann durch fremde Tiere ergänzt, ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters des fremden Tieres mitversichert.
Erlangt der fremde Tierhalter Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
d) Besitz und Gebrauch von eigenen und fremden Hundefuhrwerken (z. B. Dog Cars, Schlitten, Kutschen) zu privaten Zwecken, einschließlich der gelegentlichen, entgeltlichen oder unentgeltlichen Beförderung von Gästen.
Wird ein Gespann durch fremde Tiere ergänzt, ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters des fremden Tieres mitversichert.
Erlangt der fremde Tierhalter Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden, deren Ursache in der Mangelhaftigkeit der fremden Fuhrwerke liegt;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
e) aus Besitz und Gebrauch von eigenen oder fremden Hundetransportanhängern zu privaten Zwecken, soweit sie nicht versicherungspflichtig sind;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
f) wenn das Tier privat zu Vereinszwecken oder für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird, auch wenn es von einem Dritten geführt wird;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
g) aus dem Einsatz als Assistenzhund (z. B. Blindenführhund, Signalhund, Behindertenbegleithund) für eigene private Zwecke;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
h) aus dem Einsatz als Such- oder Rettungshund oder zu therapeutischen Zwecken als Schulhund (in Schulen, Altersheimen oder Krankenhäusern), soweit es sich dabei ausschließlich um private unentgeltliche (auch ehrenamtliche) Tätigkeiten handelt;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
i) aus dem Führen des Hundes auch ohne Leine und Maulkorb;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
j) wegen Schäden von Figuranten (Scheinverbrecher);
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
k) aus Schäden beim Besuch einer Hundeschule;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
l) aus Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen Personenkraftwagen, jedoch gelten Leasingfahrzeuge hiervon vom Versicherungsschutz ausgenommen;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
m) beim Hüten fremder Hunde, sofern der Tierhüter oder eine andere mitversicherte Person Versicherungsschutz aus keinem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag erhält (Subsidiärdeckung);
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
n) aus der freiberuflichen und wirtschaftlichen Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung mit dem Hund betrieben wird.
Ausgeschlossen ist die Nutzung zur Jagd
Die versicherte Jahresumsatzsumme ist je gewählter Tarifvariante begrenzt auf:
Tarifvariante Jahresumsatzsumme
classic nicht mitversichert
premium bis zu 3.000 EUR
optimum bis zu 6.000 EUR
o) aus Schäden durch öffentlich-rechtliche und private Bergungen sowie der damit zusammenhängenden Bergungskosten:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum mitversichert
- Neuwertentschädigung
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 3.000 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR
In Abänderung von Abschnitt A 1-3.1 DEG-THV Hund 2026 wird im Schadenfall, wenn der Versicherungsnehmer es wünscht, bei der Ersatzleistung für irreparabel beschädigte Sachen (auch wirtschaftlicher Totalschaden), die zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf waren und deren Anschaffungspreis auf einen Zeitwertabzug verzichtet.
Die Differenz zwischen Neu- und Zeitwert, wenn der Versicherungsnehmer während der Wirksamkeit dieses Vertrages durch einen Dritten einen Schaden erleidet und der Haftpflichtversicherer des Schädigers diesen zum Zeitwert reguliert hat, ersetzen wir ebenfalls – je nach Tarifvariante –.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 3.000 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR
- Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum bis zu 12 Monate
Wird der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer unverschuldet arbeitslos oder gerät er in Kurzarbeit, kann der Vertrag vorübergehend - je nach gewählter Tarifvariante - prämienfrei gestellt werden.
Voraussetzungen für die Leistung:
a) Der Versicherungsnehmer
• war mindestens zwölf Monate vollbeschäftigt,
• geht keiner bezahlten Beschäftigung mehr nach oder befindet sich nachweislich in Kurzarbeit,
• ist bei der Agentur für Arbeit („Arbeitsamt“) als arbeitslos gemeldet bzw. hat einen Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt.
b) Die Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit dauert mindestens einen Monat an;
c) Die Prämie zu diesem Vertrag ist gezahlt.
Sollte der Versicherungsnehmer eine berufliche Tätigkeit aufnehmen bzw. zur Vollbeschäftigung zurückkehren, entfällt die Prämienfreistellung mit Beginn des Monats, in dem die jeweilige Änderung eingetreten ist.
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit
• außer durch Arbeitsunfähigkeit;
• unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z.B. durch Insolvenz).
Die Beendigung der Arbeitslosigkeit oder der Kurzarbeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
- Unterbringungskosten in einer Hundepension
-
Wird der Versicherungsnehmer oder der Tierhüter während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt (Versicherungsfall) und kann sich hierdurch, bedingt durch einen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus oder Rehabilitationseinrichtung, nicht um das versicherte Tier kümmern, übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten der Tierpension.
-
Wird für den Versicherungsnehmer oder den Tierhüter während der Wirksamkeit der Versicherung durch einen Unfall ein stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung notwendig und kann sich hierdurch nicht um das versicherte Tier kümmern, übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten der Tierpension.
Die jeweilige Entschädigungsleistung des Versicherers zu Abschnitt A 1-6.11.1 und Abschnitt A 1-6.11.2 DEG-THV Hund 2026 ist auf maximal - je Tarifvariante - begrenzt.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 2.500 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025