In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif Elementar folgendes für Besondere Obliegenheiten:
- Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden hat der Versicherungsnehmer
- Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
- Alle in der Ziffer 8.1 und 8.2 VGB 2024 Abschnitt B beschriebenen Obliegenheiten sind vom Versicherungsnehmer zu erfüllen.
- Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer unter den in Ziffer 8.1 VGB 2024 Abschnitt B beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden hat der Versicherungsnehmer
- Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
- Alle in der Ziffer 8.1 und 8.2 VGB 2024 Abschnitt B beschriebenen Obliegenheiten sind vom Versicherungsnehmer zu erfüllen.
- Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer unter den in Ziffer 8.1 VGB 2024 Abschnitt B beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024