In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif Elementar folgendes für Beendigung des Hauptversicherungsvertrages:
Mit Beendigung des Hauptversicherungsvertrages (siehe Ziffer 1) erlischt auch die Versicherung weiterer Elementarschäden.
Besondere Hinweise – soweit nichts anderes vereinbart ist
Selbstbehalt je Schadenfall
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Mit Beendigung des Hauptversicherungsvertrages (siehe Ziffer 1) erlischt auch die Versicherung weiterer Elementarschäden.
Besondere Hinweise – soweit nichts anderes vereinbart ist
Selbstbehalt je Schadenfall
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024