In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif Elementar folgendes für Kündigung:
- Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten die Versicherung weiterer Elementarschäden in Textform kündigen. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
- Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den Hauptvertrag (siehe Ziffer 1) innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
- Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten die Versicherung weiterer Elementarschäden in Textform kündigen. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
- Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den Hauptvertrag (siehe Ziffer 1) innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024