In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 folgendes für Vandalismus nach einem Einbruch:
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine der in § 3.2 a), 3.2 e) oder 3.2 f) bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine der in § 3.2 a), 3.2 e) oder 3.2 f) bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023