In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - classic folgendes für Grobe Fahrlässigkeit:
Abweichend von § 26.3 a) VHB verzichtet der Versicherer gänzlich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles und auf eine Leistungskürzung. Der Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit bezieht sich nicht auf Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen. Dort gelten jeweils eigene Haftungsregelungen (siehe §26 und §27 VHB).
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Abweichend von § 26.3 a) VHB verzichtet der Versicherer gänzlich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles und auf eine Leistungskürzung. Der Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit bezieht sich nicht auf Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen. Dort gelten jeweils eigene Haftungsregelungen (siehe §26 und §27 VHB).
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023