In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 folgendes für Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften:
§ 11.6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.
§ 12 Entschädigungsberechnung, Unterversicherung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
§ 11.6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.
§ 12 Entschädigungsberechnung, Unterversicherung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023