In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 folgendes für Erklärungen des Versicherungsnehmers:
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend
a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages,
b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung,
c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend
a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages,
b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung,
c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023