In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - optimum folgendes für Kunden-, Scheck- oder Kreditkartenmissbrauch:
In Erweiterung von § 8.1 VHB ersetzt der Versicherer auch Kosten die durch den Missbrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten des Versicherungsnehmers oder einer mit in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person entstehen, wenn diese infolge eines Versicherungsfalles nach § 3 VHB (Einbruchdiebstahl/Raub) abhanden gekommen sind.
Der Versicherungsnehmer hat die abhanden gekommenen Scheck-, Kredit- und Kundenkarten unverzüglich sperren zu lassen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern anderweitig kein Ersatz erlangt werden kann (z. B. Kreditinstitut, Kartenunternehmen).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
In Erweiterung von § 8.1 VHB ersetzt der Versicherer auch Kosten die durch den Missbrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten des Versicherungsnehmers oder einer mit in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person entstehen, wenn diese infolge eines Versicherungsfalles nach § 3 VHB (Einbruchdiebstahl/Raub) abhanden gekommen sind.
Der Versicherungsnehmer hat die abhanden gekommenen Scheck-, Kredit- und Kundenkarten unverzüglich sperren zu lassen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Eine Entschädigung wird nur geleistet, sofern anderweitig kein Ersatz erlangt werden kann (z. B. Kreditinstitut, Kartenunternehmen).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023