In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - optimum folgendes für Böswillige Beschädigung durch Graffiti:
- Abweichend von § 1 und § 7 VHB sind Hausratgegenstände auch gegen böswillige Beschädigungen durch Graffiti mitversichert, sofern diese von Dritten ausgeführt wurden.
- Die Entschädigung ist je Schadenfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
- Abweichend von § 1 und § 7 VHB sind Hausratgegenstände auch gegen böswillige Beschädigungen durch Graffiti mitversichert, sofern diese von Dritten ausgeführt wurden.
- Die Entschädigung ist je Schadenfall auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023