In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - optimum folgendes für Diebstahl versicherter Sachen aus Behältnissen außerhalb von Gebäuden:
Mitversichert ist der Diebstahl versicherter Sachen aus verschlossenen Behältnissen, die außerhalb von bzw. außen an Gebäuden angebracht und gegen Diebstahl bzw. die einfache Wegnahme gesichert sind (z. B. Kundenschließfächer, Metallspinde oder -schränke). Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Behältnis aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurde.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3 % der Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen inkl. Bargeld sowie für elektrische, elektronische und optische Geräte beträgt insgesamt maximal 500 EUR.
Zur Gefahr „Leistungswasser“
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Mitversichert ist der Diebstahl versicherter Sachen aus verschlossenen Behältnissen, die außerhalb von bzw. außen an Gebäuden angebracht und gegen Diebstahl bzw. die einfache Wegnahme gesichert sind (z. B. Kundenschließfächer, Metallspinde oder -schränke). Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Behältnis aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurde.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3 % der Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen inkl. Bargeld sowie für elektrische, elektronische und optische Geräte beträgt insgesamt maximal 500 EUR.
Zur Gefahr „Leistungswasser“
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023