In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - optimum folgendes für Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes:
In Erweiterung von § 4.2 VHB gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Zur Gefahr „Sturm/Hagel“
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
In Erweiterung von § 4.2 VHB gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Zur Gefahr „Sturm/Hagel“
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023