In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - optimum folgendes für Alarm- und Schutzeinrichtungen:
In Erweiterung von § 6.2 c) cc) VHB sind technische, optische und akustische Alarm- und Schutzeinrichtungen, die zur Sicherung des versicherten Hausrates dienen, mitversichert (z. B. Bewegungsmelder, Überwachungskameras, Alarmgeber).
Diese Sachen sind – abweichend von § 7 VHB – auch außerhalb der versicherten Räumlichkeiten innerhalb des Grundstücks versichert, auf dem die versicherte Wohnung liegt, und zwar auch gegen einfachen Diebstahl (Erweiterung von § 3 VHB).
Soweit für den Versicherungsnehmer eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Entschädigung aus dieser Deckung vor.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
In Erweiterung von § 6.2 c) cc) VHB sind technische, optische und akustische Alarm- und Schutzeinrichtungen, die zur Sicherung des versicherten Hausrates dienen, mitversichert (z. B. Bewegungsmelder, Überwachungskameras, Alarmgeber).
Diese Sachen sind – abweichend von § 7 VHB – auch außerhalb der versicherten Räumlichkeiten innerhalb des Grundstücks versichert, auf dem die versicherte Wohnung liegt, und zwar auch gegen einfachen Diebstahl (Erweiterung von § 3 VHB).
Soweit für den Versicherungsnehmer eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Entschädigung aus dieser Deckung vor.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023