In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - optimum folgendes für Diebstahl von Ausweispapieren, Führerschein, Scheck- oder Kreditkarten:
In Erweiterung von VHB §§ 3.2 und 3.4 gilt für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen die Ersatzbeschaffung durch einfachen Diebstahl von
a) Personalausweis, b) Reisepass, c) Führerschein oder d) Scheck oder Kreditkarten
mitversichert.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250 EUR begrenzt.
Für erforderliche Fahrt- oder Telekommunikationskosten sowie für Behördengänge, erstatten wir eine Aufwandspauschale von 50 EUR.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzuzeigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
In Erweiterung von VHB §§ 3.2 und 3.4 gilt für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen die Ersatzbeschaffung durch einfachen Diebstahl von
a) Personalausweis, b) Reisepass, c) Führerschein oder d) Scheck oder Kreditkarten
mitversichert.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250 EUR begrenzt.
Für erforderliche Fahrt- oder Telekommunikationskosten sowie für Behördengänge, erstatten wir eine Aufwandspauschale von 50 EUR.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzuzeigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023