In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - optimum folgendes für Innere Unruhen, Streik, Aussperrung:
- Versicherungsfall
Abweichend von § 1.2 b) VHB leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Innere Unruhen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Dies gilt auch für Schäden an versicherten Sachen, die durch Streik oder Aussperrung verursacht wurden.
- Innere Unruhen
Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und unmittelbar Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben. Dazu gehören auch unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen.
- Streik oder Aussperrung
Streik ist die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Versichert sind Schäden durch die unmittelbaren Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung an versicherten Sachen.
- Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen befindlichen Sachen.
- Subsidiarität
Ein Anspruch auf Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen sowie Streik oder Aussperrung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz auf Grund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann.
- Besondere Kündigungsmöglichkeit
Versicherungsnehmer und Versicherer können die Mitversicherung der Gefahren Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung jederzeit kündigen. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
- Versicherungsfall
Abweichend von § 1.2 b) VHB leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Innere Unruhen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Dies gilt auch für Schäden an versicherten Sachen, die durch Streik oder Aussperrung verursacht wurden.
- Innere Unruhen
Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und unmittelbar Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben. Dazu gehören auch unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen.
- Streik oder Aussperrung
Streik ist die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Versichert sind Schäden durch die unmittelbaren Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung an versicherten Sachen.
- Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen befindlichen Sachen.
- Subsidiarität
Ein Anspruch auf Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen sowie Streik oder Aussperrung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz auf Grund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann.
- Besondere Kündigungsmöglichkeit
Versicherungsnehmer und Versicherer können die Mitversicherung der Gefahren Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung jederzeit kündigen. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023