In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - optimum folgendes für Vorversicherungsgarantie:
- Versicherungsumfang
Versicherungsschutz im Rahmen dieser Klausel wird gewährt, wenn in einem Versicherungsfall eine Leistung aus diesem Vertrag im Vergleich zum unmittelbaren Vorvertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft
a) nicht oder
b) mit einer geringeren Entschädigungsgrenze
versichert ist. Die Entschädigung aus der Vorversicherungsgarantie ist je Versicherungsfall auf die im aktuellen Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Die Begrenzung der Gesamtleistung aus einem Versicherungsfall einschließlich Entschädigungen im Rahmen der Vorversicherungsgarantie bleibt gemäß § 12.4 VHB unverändert.
- Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
- Der unmittelbare Vorvertrag muss mindestens für ein volles Jahr bestanden haben.
- Beträgt der Zeitraum zwischen Erlöschen des unmittelbaren Vorvertrags und Beginn dieses Vertrages mehr als drei Monate, findet die Vorversicherungsgarantie keine Anwendung.
- Der Vorvertrag muss dem deutschen Versicherungsvertragsrecht unterliegen und auf Basis der Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB) geschlossen sein.
- Der Versicherungsnehmer im Vorvertrag und in diesem Vertrag ist identisch.
- Die Grund-Versicherungssumme des aktuellen Versicherungsvertrages ist bei gleichem Risiko mit der Versicherungssumme des Vorvertrages identisch.
- Der Vorvertrag wurde nicht durch den Vorversicherer gekündigt.
- Der Vorversicherer und die Versicherungsscheinnummer sind von dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung angegeben worden.
Im Schadenfall hat der Versicherungsnehmer den Nachweis über eine Deckung im Rahmen des Vorvertrages durch Einreichung der Vorversicherungsunterlagen (Versicherungsschein bzw. letzter Nachtrag inklusive der Allgemeinen und Besondere Bedingungen sowie vereinbarter Klauseln) zu erbringen.
- Begrenzungen des Versicherungsschutzes
Die Vorversicherungsgarantie umfasst nicht:
- Leistungen aus einer Allgefahrendeckung oder aus der Mitversicherung von unbenannten Gefahren;
- Schäden durch Glasbruch;
- Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegene Risiken und im Ausland vorkommende Schadenereignisse;
- Weitere Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen, Vulkanausbruch und Starkregen);
- Assistanceleistungen;
- Leistungen, die bei der degenia oder dem Vorversicherer nur gegen Beitragszuschlag versicherbar sind (z. B. Fahrraddiebstahl, Reisegepäckversicherung, Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Wertsachen, Elektronikversicherung).
Ist der Versicherer aufgrund der zugrunde liegenden Bedingungen von der Leistungspflicht im Schadenfall befreit (z.B. Beitragsverzug, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Herbeiführung des Versicherungsfalles, arglistiger Täuschung) so erfolgt auch aus dieser Klausel keine Leistung.
Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen festgelegten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die Vorversicherungsgarantie unberührt.
Einzelvertragliche und/oder tariflich vereinbarte Selbstbehalte sowie Klauseln, die im aktuellen Versicherungsvertrag bei Vertragsschluss vereinbart wurden oder Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss erfolgen (z.B. Sanierungsmaßnahmen) gehen der Vorversicherungsgarantie vor und können diese nachträglich einschränken bzw. ausschließen.
- Kündigung
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die degenia Versicherungsdienst AG können diese Klausel jederzeit in Textform kündigen. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam. Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum selben Zeitpunkt kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
- Versicherungsumfang
Versicherungsschutz im Rahmen dieser Klausel wird gewährt, wenn in einem Versicherungsfall eine Leistung aus diesem Vertrag im Vergleich zum unmittelbaren Vorvertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft
a) nicht oder
b) mit einer geringeren Entschädigungsgrenze
versichert ist. Die Entschädigung aus der Vorversicherungsgarantie ist je Versicherungsfall auf die im aktuellen Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Die Begrenzung der Gesamtleistung aus einem Versicherungsfall einschließlich Entschädigungen im Rahmen der Vorversicherungsgarantie bleibt gemäß § 12.4 VHB unverändert.
- Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
- Der unmittelbare Vorvertrag muss mindestens für ein volles Jahr bestanden haben.
- Beträgt der Zeitraum zwischen Erlöschen des unmittelbaren Vorvertrags und Beginn dieses Vertrages mehr als drei Monate, findet die Vorversicherungsgarantie keine Anwendung.
- Der Vorvertrag muss dem deutschen Versicherungsvertragsrecht unterliegen und auf Basis der Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB) geschlossen sein.
- Der Versicherungsnehmer im Vorvertrag und in diesem Vertrag ist identisch.
- Die Grund-Versicherungssumme des aktuellen Versicherungsvertrages ist bei gleichem Risiko mit der Versicherungssumme des Vorvertrages identisch.
- Der Vorvertrag wurde nicht durch den Vorversicherer gekündigt.
- Der Vorversicherer und die Versicherungsscheinnummer sind von dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung angegeben worden.
Im Schadenfall hat der Versicherungsnehmer den Nachweis über eine Deckung im Rahmen des Vorvertrages durch Einreichung der Vorversicherungsunterlagen (Versicherungsschein bzw. letzter Nachtrag inklusive der Allgemeinen und Besondere Bedingungen sowie vereinbarter Klauseln) zu erbringen.
- Begrenzungen des Versicherungsschutzes
Die Vorversicherungsgarantie umfasst nicht:
- Leistungen aus einer Allgefahrendeckung oder aus der Mitversicherung von unbenannten Gefahren;
- Schäden durch Glasbruch;
- Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegene Risiken und im Ausland vorkommende Schadenereignisse;
- Weitere Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen, Vulkanausbruch und Starkregen);
- Assistanceleistungen;
- Leistungen, die bei der degenia oder dem Vorversicherer nur gegen Beitragszuschlag versicherbar sind (z. B. Fahrraddiebstahl, Reisegepäckversicherung, Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Wertsachen, Elektronikversicherung).
Ist der Versicherer aufgrund der zugrunde liegenden Bedingungen von der Leistungspflicht im Schadenfall befreit (z.B. Beitragsverzug, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Herbeiführung des Versicherungsfalles, arglistiger Täuschung) so erfolgt auch aus dieser Klausel keine Leistung.
Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen festgelegten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die Vorversicherungsgarantie unberührt.
Einzelvertragliche und/oder tariflich vereinbarte Selbstbehalte sowie Klauseln, die im aktuellen Versicherungsvertrag bei Vertragsschluss vereinbart wurden oder Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss erfolgen (z.B. Sanierungsmaßnahmen) gehen der Vorversicherungsgarantie vor und können diese nachträglich einschränken bzw. ausschließen.
- Kündigung
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die degenia Versicherungsdienst AG können diese Klausel jederzeit in Textform kündigen. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam. Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum selben Zeitpunkt kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023