In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - optimum folgendes für Sturm- und Hagelschäden auf dem gesamten Grundstück:
(Erweiterte Sturmversicherung)
Für Sturm- und Hagelschäden gemäß § 5.2 VHB gilt abweichend von § 5.4 b) bb) VHB und § 7.5 VHB folgendes: Versicherte Sachen sind auch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, mitversichert.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt. Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt von 100 EUR gekürzt.
Weitere Gefahren/Schäden
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
(Erweiterte Sturmversicherung)
Für Sturm- und Hagelschäden gemäß § 5.2 VHB gilt abweichend von § 5.4 b) bb) VHB und § 7.5 VHB folgendes: Versicherte Sachen sind auch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, mitversichert.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt. Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt von 100 EUR gekürzt.
Weitere Gefahren/Schäden
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023