In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - optimum folgendes für Schäden durch witterungsbedingten Rückstau:
Abweichend von § 4.3 a) cc) VHB sind Schäden an versicherten Sachen, die durch witterungsbedingten Rückstau zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen, mitversichert. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes oder dessen zugehörigen Einrichtungen, in dem sich die versicherten Sachen befinden, austritt.
Zur Vermeidung von Rückstauschäden hat der Versicherungsnehmer als Gebäudeeigentümer – oder als Mieter, wenn er nach dem Mietvertrag verpflichtet ist – wasserführende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück und Rückstausicherungen stets funktionsbereit zu halten.
Für den einzelnen Schadenfall gilt die vereinbarte Entschädigungsgrenze von 5.000 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Abweichend von § 4.3 a) cc) VHB sind Schäden an versicherten Sachen, die durch witterungsbedingten Rückstau zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen, mitversichert. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes oder dessen zugehörigen Einrichtungen, in dem sich die versicherten Sachen befinden, austritt.
Zur Vermeidung von Rückstauschäden hat der Versicherungsnehmer als Gebäudeeigentümer – oder als Mieter, wenn er nach dem Mietvertrag verpflichtet ist – wasserführende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück und Rückstausicherungen stets funktionsbereit zu halten.
Für den einzelnen Schadenfall gilt die vereinbarte Entschädigungsgrenze von 5.000 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023