In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - optimum folgendes für Beruflich bedingter Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung):
- Versicherungsschutz besteht für Hausrat nach § 6.2 VHB, welcher sich an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (sogenannte Pendlerwohnung), der durch den Versicherungsnehmer oder einer in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt wird, und sich innerhalb Deutschlands befindet.
- Für Wertsachen gemäß § 13.1 VHB besteht Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigungshöhe von max. 3.000 EUR.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 30 % der vereinbarten Versicherungssumme, max. 30.000 EUR, begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
- Versicherungsschutz besteht für Hausrat nach § 6.2 VHB, welcher sich an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (sogenannte Pendlerwohnung), der durch den Versicherungsnehmer oder einer in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt wird, und sich innerhalb Deutschlands befindet.
- Für Wertsachen gemäß § 13.1 VHB besteht Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigungshöhe von max. 3.000 EUR.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 30 % der vereinbarten Versicherungssumme, max. 30.000 EUR, begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023