In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - premium folgendes für Kundenschließfächer bei Banken:
- In Erweiterung von § 6.3 VHB besteht Versicherungsschutz auch in Tresorräumen von Geldinstituten, soweit dort Kundenschließfächer vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden und hierfür keine besondere Versicherung besteht.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag von 50.000 EUR, maximal das Zweifache pro Versicherungsjahr, begrenzt.
- Soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Entschädigung aus diesem Vertrag vor (Subsidiärdeckung).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
- In Erweiterung von § 6.3 VHB besteht Versicherungsschutz auch in Tresorräumen von Geldinstituten, soweit dort Kundenschließfächer vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden und hierfür keine besondere Versicherung besteht.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag von 50.000 EUR, maximal das Zweifache pro Versicherungsjahr, begrenzt.
- Soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Entschädigung aus diesem Vertrag vor (Subsidiärdeckung).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023