In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - optimum folgendes für Mehrkosten durch Technologiefortschritt:
Der Versicherer ersetzt – in Erweiterung von § 8 VHB – die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich entstandenen Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der Sachen in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts entweder nicht möglich ist oder nur mit unwirtschaftlichem Aufwand möglich wäre. Die Ersatzgüter müssen hierbei den vorhandenen Sachen möglichst nahe kommen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Der Versicherer ersetzt – in Erweiterung von § 8 VHB – die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich entstandenen Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der Sachen in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts entweder nicht möglich ist oder nur mit unwirtschaftlichem Aufwand möglich wäre. Die Ersatzgüter müssen hierbei den vorhandenen Sachen möglichst nahe kommen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023