In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - optimum folgendes für Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen:
Für versicherte Einfamilienhäuser gilt:
Entsteht durch Eintritt eines Versicherungsfalls eine Gefahr innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes, zu deren Beseitigung der Versicherungsnehmer auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist, so ersetzt der Versicherer die hierfür tatsächlich angefallenen Kosten. Hierzu zählen auch die notwendigen Aufwendungen für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken.
Soweit für den Versicherungsnehmer eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Entschädigung aus dieser Deckung vor.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Für versicherte Einfamilienhäuser gilt:
Entsteht durch Eintritt eines Versicherungsfalls eine Gefahr innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes, zu deren Beseitigung der Versicherungsnehmer auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist, so ersetzt der Versicherer die hierfür tatsächlich angefallenen Kosten. Hierzu zählen auch die notwendigen Aufwendungen für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken.
Soweit für den Versicherungsnehmer eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Entschädigung aus dieser Deckung vor.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023