In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - premium folgendes für Grobe Fahrlässigkeit bei Verletzung von Obliegenheiten:
Abweichend von § 26.3 a) wird bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit/Sicherheitsvorschrift nach § 16 VHB und der grob fahrlässigen Verletzung der gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften nach § 26.1 a) aa) auf eine Leistungskürzung verzichtet.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10 % der Versicherungssumme, maximal 10.000 EUR, begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Abweichend von § 26.3 a) wird bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit/Sicherheitsvorschrift nach § 16 VHB und der grob fahrlässigen Verletzung der gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften nach § 26.1 a) aa) auf eine Leistungskürzung verzichtet.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10 % der Versicherungssumme, maximal 10.000 EUR, begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023