In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - premium folgendes für Trick- und Taschendiebstahl:
- In Erweiterung von VHB §§ 3.2, und 3.4 gilt für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen
a) Trickdiebstahl,
b) Taschendiebstahl,
mitversichert.
- Trickdiebstahl liegt vor, wenn der Diebstahl dadurch ermöglicht wird, dass sich der Täter Zutritt zur Wohnung durch Vortäuschung falscher Tatsachen, insbesondere
- Vortäuschung einer Notlage oder einer sonstigen Hilfe erfordernden Situation oder
- Vortäuschung einer Befugnis zum Betreten oder
- Vortäuschung einer persönlichen Beziehung verschafft hat.
- Taschendiebstahl liegt vor, wenn der Täter bei einem Diebstahl außerhalb der Wohnung, die persönlich mitgeführte Hand- oder Schultertasche oder den persönlich mitgeführten Rucksack, die sich im unmittelbaren Einflussbereich des Versicherungsnehmers befindet (am Körper), in der Absicht wegnimmt, diese sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
- Nicht versichert sind: Foto- und Filmapparate, tragbare Videosysteme, elektrische und elektronische Geräte und Schmucksachen.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf höchstens 1.000 EUR begrenzt.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzuzeigen.
Zur Gefahr „Leistungswasser“
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
- In Erweiterung von VHB §§ 3.2, und 3.4 gilt für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen
a) Trickdiebstahl,
b) Taschendiebstahl,
mitversichert.
- Trickdiebstahl liegt vor, wenn der Diebstahl dadurch ermöglicht wird, dass sich der Täter Zutritt zur Wohnung durch Vortäuschung falscher Tatsachen, insbesondere
- Vortäuschung einer Notlage oder einer sonstigen Hilfe erfordernden Situation oder
- Vortäuschung einer Befugnis zum Betreten oder
- Vortäuschung einer persönlichen Beziehung verschafft hat.
- Taschendiebstahl liegt vor, wenn der Täter bei einem Diebstahl außerhalb der Wohnung, die persönlich mitgeführte Hand- oder Schultertasche oder den persönlich mitgeführten Rucksack, die sich im unmittelbaren Einflussbereich des Versicherungsnehmers befindet (am Körper), in der Absicht wegnimmt, diese sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
- Nicht versichert sind: Foto- und Filmapparate, tragbare Videosysteme, elektrische und elektronische Geräte und Schmucksachen.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf höchstens 1.000 EUR begrenzt.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzuzeigen.
Zur Gefahr „Leistungswasser“
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023